Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Georg-August-Universität Göttingen ist Alexander Juche seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Seitdem ist er als niedergelassener Rechtsanwalt tätig.
Die gerichtliche Interessenvertretung erstreckt sich dabei auf alle Amts- und Landgerichte in Deutschland sowie das Kammergericht in Berlin und tritt neben die außergerichtliche Interessenvertretung und Beratung seiner Mandanten.

Hierüber hinaus beschäftigt er sich mit der Veröffentlichung von Beiträgen zu verschiedenen Rechtsthemen in der Fachpresse, sowie mit Dozententätigkeiten im Rahmen der universitären und berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung.

Im Jahre 2006 hat die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.