Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Als im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechtes tätiger Anwalt werde ich oft Jahre nach der Gründung der Gesellschaft mit folgenden Problemen konfrontiert:

  • Streit um die Strategie des Unternehmens
  • Streit um Ausübung und Umfang der Geschäftsführung
  • Streit um Entnahmen aus Gesellschaftsmitteln bzw. die Gewinnausschüttung
  • Streit um Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wie Treuepflicht, konkurrierende Tätigkeit, fehlende aktive Teilnahme am Unternehmensschicksal etc.

Die lange Zeit schwebenden Unstimmigkeiten können zu regelrechten menschlichen  Zerwürfnissen führen, die künftig entweder

  • die gemeinsame Geschäftsführung unmöglich machen oder sogar
  • die gemeinsame Fortführung der Gesellschaft ausschließen.

Fraglich ist dann:

  • wer führt die Geschäfte des Unternehmens fort
  • wer scheidet zu welchen Bedingungen aus der Gesellschaft aus.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Gesellschaftsvertrag hervorgeholt, der sich dann nicht selten als dürres Musterformular entpuppt, in dem die anstehenden Fragen nicht oder unzureichend geregelt werden.
Schlimmstenfalls können anstehende Unternehmensfragen schon auf gesellschaftsrechtlicher Ebene nicht gelöst werden, weil:

  • ein Patt der Stimmrechte besteht
    ("wir wollten damals alles gemeinsam entscheiden")
  • erforderliche Mehrheiten nicht erreicht werden
    ("wir wollten weitgehenden Konsens")
  • das Ausscheiden aus der Gesellschaft wegen zu niedriger
    Bewertung des Geschäftsanteiles erschwert wird
    ("wer aus dem gemeinsamen Unternehmen aussteigt, soll nicht
    noch belohnt werden")

Das markante aber keinesfalls praxisferne Beispiel für kleinere und mittlere Gesellschaften verdeutlicht, wie wichtig eine ausführliche Beratung gerade im Gründungsstadium ist, die insbesondere die Existenzgründer für künftige Probleme sensibilisiert. Problematisch in diesem Stadium ist sowohl die einseitige Fixierung auf die steuerliche Gestaltung ("kommen sie mit einer GmbH wieder") wie auch die Setzung des Schwerpunktes auf die Kapitalbeschaffung (Börseneinführung!).

Hier kann ich Ihnen helfen:

Wahl der Rechtsform

  • Personengesellschaften (Partnerschaft, GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA)
  • Mischgesellschaften (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KGaA etc.)
  • Einzelunternehmen
  • Besondere Formen (Stiftung oder Körperschaften, die Limited)

Die Wahl der Rechtsform ist u. a. abhängig von:

  • dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens (Risiko)
  • der geplanten Größe des Unternehmens
  • der Kapitalaufbringung und -erhaltung
  • der Haftung (persönlich, beschränkt, gemischt)
  • der Beschaffenheit der Entscheidungsstrukturen
  • der Organisationsverfassung
    (Geschäftsführung, Vertretung, Überwachung)
  • der Verfassung der Mitgliedschaft
    (Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Treuepflichten etc.)
  • steuerlichen Fragen (® siehe Leistungsspektrum)

Gestaltung des Gesellschaftsvertrages:

Nach Erörterung der oben genannten Felder gestalte ich gerne Ihren Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung Ihrer weiteren Anforderungen.